Sozial-Abkommen mit Uruguay

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 16.01.2014

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/272) vorgelegt, der ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay umsetzt. Darin geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsendet werden. Die Arbeitnehmer sollen allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, schreibt die Regierung.

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