"Reisende Gewalttäter"

Inneres/Antwort - 21.01.2014

Berlin: (hib/STO) Die Einrichtung einer Datenbank zu Personen, von denen im Zusammenhang mit Großereignissen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, kann nach Auffassung der Bundesregierung „sinnvoll sein, um im Einzelfall nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen staatenübergreifend personenbezogene Daten austauschen zu können“. Hierdurch könnten Sicherheitsrisiken verringert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/149) zum „,Vorgehen der Europäischen Union gegen ,Reisende Gewalttäter‘ bei umwelt- und freizeitbezogenen Veranstaltungen sowie Gipfelprotesten“.

„Die Einrichtung einer solchen Datenbank sollte allerdings in der Entscheidungshoheit jedes EU-Mitgliedstaates stehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Voraussetzung dafür sei unter anderem die Erarbeitung einer einheitlichen Definition des Begriffs der „reisenden Gewalttäter“. Im Mittelpunkt der Definition des Begriffs der „reisenden Gewalttäter“ sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Kriterium der Gewaltbereitschaft der betreffenden Person stehen, und zwar unabhängig von der Art der jeweiligen Großveranstaltung.

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