NS-Formulierungen im Strafrecht

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage - 24.01.2014

Berlin: (hib/KOS) In einer Kleinen Anfrage (18/314) macht sich die Fraktion Die Linke für eine sprachliche Bereinigung der Paragraphen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs stark, die sich mit Tötungsdelikten befassen. Aus Sicht der Fraktion stammen manche Formulierungen in diesen Paragraphen aus der NS-Zeit. Die Anfrage greift eine entsprechende Initiative der schleswig-holsteinischen Justizministerin Anke Spoorendonk (Südschleswigscher Wählerverband, SSW) vom November 2013 auf. Die Linke zitiert die Politikerin mit den Worten, in der Wortwahl der beiden Paragraphen spiegele sich bis heute die NS-Ideologie wider. Den Formulierungen aus der NS-Zeit liege ein vermeintlicher Tätertyp des „Mörders“ zugrunde. Nach nationalsozialistischer Lesart werde ein Mörder schon als solcher geboren und offenbare sich dann sozusagen durch die Tat, gibt die Anfrage Spoorendonk wider. Die heutigen Straftatbestände würden jedoch nicht bestimmte Täterpersönlichkeiten, sondern vorwerfbare Handlungen beschreiben.

Laut Linksfraktion will die Kieler Ministerin die sprachliche Überarbeitung der beiden Paragraphen zum Anlass für eine Gesamtreform der Tötungsdelikte nehmen. Spoorendonks Vorschlag habe, wie es in der Anfrage heißt, bei der Konferenz der Justizminister wie beim Deutschen Anwaltsverein ein positives Echo gefunden. Die Linke will nun von der Regierung wissen, ob sie Spoorendonks Vorstoß unterstützt und eigene Initiativen in dieser Richtung plant. Sollte die Regierung diesen Schritt nicht tun wollen, soll sie dies begründen. Zudem will die Fraktion wissen, ob die Regierung es für nötig erachtet, auch andere Paragraphen des Strafrechts im Blick auf ihre Herkunft aus der NS-Zeit zu überarbeiten.

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