Streit um Ehe für Gleichgeschlechtliche


Über die Frage, ob Homosexuelle das Recht zur Eheschließung erhalten dürfen, sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abseits eines Fraktionszwangs frei entscheiden können. Dieser Forderung der Opposition schlossen sich während der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Linksfraktion (18/8) am Donnerstag, 19. Dezember 2013, auch Redner der SPD-Fraktion an.

Im Falle einer freigegebenen Abstimmung werde sich zeigen, dass es auch in der Union Befürworter für eine vollständige Gleichstellung Homosexueller gibt, sagte Johannes Kahrs (SPD). Ebenso wie Harald Petzold (Die Linke) und Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) vertrat Kahrs den Standpunkt, dass eine Nicht-Gleichstellung eine Diskriminierung darstelle. Thomas Silberhorn (CDU/CSU) vertrat hingegen die Auffassung, die Ehe sei durch die Verfassung auf eine Verbindung von Mann und Frau beschränkt.

Linke: Mit Ungleichbehandlung muss Schluss sein

Schwule und Lesben hätten es satt, vertröstet und hingehalten zu werden, sagte Harald Petzold. Daher fordere die Linksfraktion erneut eine gesetzliche Regelung, wonach auch Homosexuelle das Recht auf Eheschließung erhalten sollten. "Mit Diskriminierung und Ungleichbehandlung muss Schluss sein", verlangte Petzold. Das sehe im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht so, welches ständig eine Gleichstellung fordere.

Der Koalitionsvertrag spreche zwar von Respekt gegenüber anderen Lebensformen, so Petzold weiter. "Was ist das aber für ein Respekt, wenn fünf Zeilen später steht, dass die Gleichbehandlung gerade soweit umgesetzt werden soll, wie es das Gericht als Minimum in einem konkreten Fall festgeschrieben hat?", fragte der Linke-Abgeordnete und forderte an die Koalition gewandt: "Kommen Sie endlich in der Lebenswirklichkeit an!"

CDU/CSU: Gleichstellung wäre verfassungswidrig

Der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn machte deutlich, dass die Union "alle Lebensentwürfe achtet, bei denen es um respektvolles Miteinander geht". Mit dem Gesetz aber sollen eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden. "Das wollen wir nicht", machte Silberhorn deutlich. Seiner Ansicht nach vertritt auch das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, dass Lebenspartnerschaften etwas anderes seien als eine Ehe.

"Das Gericht sieht die Ehe als Verbindung von Mann und Frau", sagte der Unionsabgeordnete. Zugleich verwies er darauf, dass es "in der Sache" eine weitgehende Gleichbehandlung gebe. Sein Fazit lautete: "Eine Gleichbehandlung haben wir. Eine Gleichstellung wäre verfassungswidrig."

Grüne: Traditionelles Rechtsverständnis infrage gestellt

Volker Beck widersprach Silberhorn. "Ihre Auffassung wird vom Bundesverfassungsgericht nicht geteilt", sagte der Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Das traditionelle Rechtsverständnis, wonach nur Mann und Frau die Ehe bilden könnten, sei vom Gericht selbst infrage gestellt worden. Auch die Bevölkerung halte an der Differenzierung nicht fest, "die Sie einbetonieren wollen", sagte Beck an Silberhorn gewandt.

Über 60 Prozent der Menschen in Deutschland würden Ja zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sagen. "Wie selbstverständlich wird auch bei einem gleichgeschlechtlichen Paar, das zum Standesamt geht, von einer Heirat gesprochen", betonte Beck.

SPD: Diskriminierungen abbauen

Union und SPD seien sich einig, dass man bestehende Diskriminierungen Homosexueller abbauen wolle, sagte Johannes Kahrs. Nun müsse man darüber diskutieren, was eine Diskriminierung ist. Anders als sein Koalitionskollege Silberhorn sei er der Meinung: "Wenn man nicht gleichbehandelt, diskriminiert man."

Zu bewerten sei dies an den Fragen Ehe, Adaption und sexueller Identität. "Hier müssen wir ran", forderte der SPD-Abgeordnete. Dass sich im Koalitionsvertrag die Forderung nach der Öffnung der Ehe nicht wiederfinde, sei dem Veto des Koalitionspartners geschuldet. "Das ist für mich als Sozialdemokrat schwierig", räumte Kahrs ein und forderte die Freigabe der Abstimmung zu dem Thema.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. (hau/19.12.2013)