Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Diplom-Pädagogin
BremenGeboren am 29. Juni 1961 in Niedersachsen.
Seit meinem 13. Lebensjahr war ich für sechs Jahre Schülersprecherin und als Schülersprecherin auch im Kreistag, Ausschuss Bildung, tätig. Von 1980 bis 1986 studierte ich an der Freien Universität in Berlin Diplom-Pädagogik. Meine Arbeitsschwerpunkte während und nach dem Studium waren Mädchen- und Frauenarbeit, Arbeit mit Kindern und Familien, Arbeit mit Migrantinnen, Integration von Behinderten, Jugend- und Altenarbeit, Krippen- und KiTa- Arbeit. Zuletzt war ich Leiterin der KiTa Rütlistraße in Berlin-Neukölln mit den Arbeitsschwerpunkten Konzeptionsentwicklung von Krippe bis Hort und zweisprachige Erziehung.
Politisch war ich schwerpunktmäßig 13 Jahre in der gewerkschaftlichen Kulturarbeit im Bereich der IG Metall tätig. Seit 1993 arbeite ich als Förderlehrerin für Deutsch mit behinderten Auszubildenden in über 20 Ausbildungsberufen, habe aber auch zusätzlich sechs Jahre als Dozentin in Maßnahmen zur Integration auf den ersten Arbeitsmarkt gearbeitet. In den Kindergärten und Schulen meiner beiden Kinder war/bin ich seit 1993 als Elternsprecherin, Schulelternsprecherin, Mitglied der Schulkonferenzen und Gründerin eines Schulvereins (hier auch Gründung und Leitung der ersten Kindersambagruppe Bremens) sowie in der Netzwerkarbeit im Stadtteil tätig. Im September 2008 wurde ich in den Kreisvorstand Bremen-Nordwest meiner Partei gewählt. Ich arbeite in der LAG Bildung, in der LAG Betrieb und Gewerkschaft, bei den Beirätetreffen und im Arbeitskreis I der Fraktion (Soziales, Bildung und Gesundheit) mit.
Agnes Alpers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".