Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen

Baerbock, Annalena

Völkerrechtlerin

Wahlkreis 061 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Gewählt über Landesliste Brandenburg

Geboren am 15. Dezember 1980 in Hannover; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.

Doktorandin im Völkerrecht, Freie Universität Berlin;  2004 bis 2005 Master of Public International Law, London School of Economics (LSE); 2000 bis 2004 Politik- und Jurastudium, Universität Hamburg.

2009 bis 2013 Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Brandenburg; 2008 bis 2009 Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik, Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen; 2005 bis 2008 Büroleiterin der Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter; 2005 Trainee British Institute of Comparative and Public International Law.

Amnesty International, UNHCR, BUND.

Seit 2012 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen; 2008 bis 2013 Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 bis 2012 Mitglied im Vorstand der Europäischen Grünen Partei; seit 2005 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Annalena Baerbock, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".