Thomas Bareiß, CDU/CSU

Diplom-Betriebswirt (BA)

Wahlkreis 295 Zollernalb - Sigmaringen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 15. Februar 1975 in Albstadt-Ebingen; evangelisch; verheiratet.

1994 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Albstadt-Ebingen. 1994 bis 1995 Wehrdienst beim Luftwaffenkommando Süd in Meßstetten und auf dem Heuberg. 1995 bis 1998 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Ravensburg, Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA).

1998 bis 1999 Praktika und Auslandserfahrung bei einem Textilunternehmen in Izmir (Türkei), bei Industrieunternehmen in Phoenix (USA) und einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Stuttgart. 1999 bis 2005 Assistent des Geschäftsführers bei einem mittelständischen Textilunternehmen, Leiter Controlling sowie des Bereichs EDV und Organisation.

1990 Eintritt in die Junge Union; seit 1994 Mitglied der CDU; 1997 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union Zollernalb; 2002 bis 2006 Landesvorsitzender der Jungen Union; seit 1998 Mitglied im CDU-Ortsverband Meßstetten; 2001 bis 2005 stellvertretender Kreisvorsitzender, 2007 bis 2012 Kreisvorsitzender der CDU Zollernalb; 2002 beratendes Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg; 1999 bis 2008  Mitglied im Gemeinderat Meßstetten, 2004 bis 2013 im Kreistag Zollernalb; seit 2011 Bezirksvorsitzender der CDU Württemberg-Hohenzollern.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Thomas Bareiß, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".