Doris Barnett, SPD

Doris Barnett

Juristin

Wahlkreis 208 Ludwigshafen/Frankenthal
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz

Geboren am 22. Mai 1953 in Ludwigshafen; verheiratet, ein Kind.

Volksschule, staatliche Handelsschule, Wirtschaftsgymnasium, Abitur. Jurastudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Abschluss zweites Staatsexamen.

Ein Jahr beim DGB und vier Jahre bei der ÖTV als Rechtssekretärin tätig (Rechtsschutz, Frauen, Mitbestimmung, kirchliche Mitarbeiter); anschließend fünf Jahre bei den Technischen Werken Ludwigshafen in der Personalabteilung tätig; Leiterin des Sozialverwaltungsamtes der Stadtverwaltung Ludwigshafen, zuständig für allgemeinen Sozialdienst, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern.

Mitglied der Gewerkschaft ÖTV (heute Dienstleistungsgewerkschaft ver.di), der IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE), der Arbeiterwohlfahrt, im Arbeitsgerichtsverband und der Naturfreunde, seit 1998 Landesvorsitzende der Naturfreunde Rheinland-Pfalz, seit 2013 Vizepräsidentin der OSZE PV.

Mitglied der SPD seit 1971; seit 1984 im Ortsvereinsvorstand Ludwigshafen-Oggersheim, seit 1992 im Landesvorstand der SPD; 1991 bis 1999 Bezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF); seit 1990 stellvertretende SPD-Stadtverbandsvorsitzende.

Mitglied des Bundestages seit 1994.


Kontakt

Doris Barnett, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".