Manfred Behrens (Börde), CDU/CSU

Verwaltungsvollzugsbeamter, Ortsbürgermeister

Wahlkreis 067 Börde - Jerichower Land
Direkt gewählt in Sachsen-Anhalt

Geboren am 28. Oktober 1956 in Magdeburg; verheiratet; zwei Töchter; vier Enkelkinder.

Facharbeiterausbildung zum Kfz-Mechaniker; ab 1990 Geschäftsführer in der Gastronomie; ab 1990 Bürgermeister in Ebendorf (mittlerer Verwaltungsdienst); 2001 bis 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Landtag; 2003 Verwaltungsvollzugsbeamter; 2004 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister Ebendorf.

Seit 1992 Mitglied der CDU; seit 2004 Ortsverbandsvorsitzender der Ortsverbände Barleben/Ebendorf /Meitzendorf; seit 2004 Gemeinderat Barleben (Hauptausschuss); Vertreter im Wolmirstedter Wasser- und Abwasserverband; 1999 Mitglied im Kreistag Ohrekreis; 2007 Mitglied im Kreistag Bördekreis; Vorsitz des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses; Mitglied in der Abfallentsorgungsgesellschaft; Mitglied im Eigenbetrieb Straßenbau; stellvertretender Verbandsvorsitzender im Technologiepark Ostfalen.

Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Ebendorf; Mitglied des Kultur- und Geschichtsvereins; Vorstandsmitglied des Verschönerungsvereins Ebendorf; Mitglied der Sportgemeinschaft Eintracht Ebendorf; Vorstandsmitglied im OK-Barleben Wolmirstedt; Ehrenmitglied im Schützenverein Ebendorf; Ehrenmitglied im Hundesportverein Ebendorf.


Kontakt

Manfred Behrens (Börde), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".