Clemens Binninger, CDU/CSU

Portrait MdB Binninger

Polizeioberrat a. D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik

Wahlkreis 260 Böblingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 24. April 1962 in Bonndorf; römisch-katholisch; verheiratet.

Fachhochschulreife; Studium für den gehobenen Dienst und für den höheren Dienst.

20 Jahre aktiver Polizeidienst; drei Jahre im Innen- und Staatsministerium Baden-Württemberg, zuletzt Referent für Innen- und Sicherheitspolitik im Staatsministerium Baden-Württemberg.

Präsident der THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg (seit 2006), Preis des Landtages von Baden-Württemberg für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts.

1998 bis 2005 Mitglied des Landesvorstandes des Arbeitskreises Polizei der CDU Baden-Württemberg; 2000 bis 2005 Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Polizei der CDU Nordwürttemberg; 2005 bis 2011 Mitglied im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg.

Obmann der CDU/CSU im Rechtsterrorismus-Untersuchungsausschuss (17. Legislaturperiode); Mitglied im Innenausschuss (15., 16. und 17. Legislaturperiode); Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (17. Legislaturperiode); Mitglied im Visa-Untersuchungsausschuss (15. Legislaturperiode).


Kontakt

Clemens Binninger, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".