Gitta Connemann, CDU/CSU

Gitta Connemann

Rechtsanwältin, Verkäuferin

Wahlkreis 025 Unterems
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 10. Mai 1964 in Leer; evangelisch-lutherisch; geschieden.

1983 Abitur; 1983 bis 1984 Ausbildung zur Verkäuferin; 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Mainz, 1990 Erstes Staatsexamen, 1990 bis 1993 Referendariat in Hessen, 1993 Zweites Staatsexamen.

1993 bis 1995 Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis in Darmstadt; 1995 bis 2001 Syndika bei einem Arbeitgeberverband in Oldenburg; 2001 bis 2012 selbstständig als Rechtsanwältin in Leer/Ostfriesland.

Ehrenpräsidentin des Landesverbandes Niedersächsischer Musikschulen; März 2007 bis  September 2008 Vorsitzende des Kuratoriums der Initiative Deutsche Sprache gGmbH; Vorstandsmitglied der Stiftung Diakonie im Landkreis Leer und des Landschaftlichen Naturvereins Bunde; Vizepräsidentin der Deutsch-Israelischen Gesellschaft; Vorstandsmitglied der Kinder- und Jugendstiftung der Hiltruper Herz-Jesu-Missionare im Emsland.

Mitglied der CDU seit 1996; 1996 bis 1999 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Hesel; seit 2001 Mitglied im Kreistag des Landkreises Leer, dort Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Verkehr.

Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied im Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion. Seit Beginn der 16. Wahlperiode (2005) stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Gitta Connemann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".