Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
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Dipl. Volkswirtin
Wahlkreis 011 Lübeck
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein
Geboren am 17. Februar 1953 in Lübeck; verheiratet, zwei Kinder.
Abitur 1972; Studium der Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg (Abschluss 1977 als Dipl.-Volkswirtin); 1981 zusätzlicher Abschluss als Dipl.-Handelslehrerin.
November 1977 bis Oktober 1979: Wissenschaftliche Hilfskraft am volkswirtschaftlichen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Oktober 1979 bis Juni 1991: Schuldienst (Berufliche Schulen) im Land Baden-Württemberg und Beratungslehrerin (Fächer: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Mathematik); Juli 1991 bis Juni 1996:Schulaufsicht für 170 Berufliche Gymnasien und Referentin für Hochbegabtenförderung in der Beruflichen Abteilung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, Stuttgart; Juli 1996 bis März1999: Referentin des Vorsitzenden des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz / seit Januar 1999 selbst Schulausschussmitglied der Kulturministerkonferenz (KMK) für das Land Baden-Württemberg, Stuttgart; April 1999 bis Dezember 2000: Ministerbüroleiterin der Kultusministerin des Landes Hessen, Wiesbaden; Januar 2001 bis März 2004: Leiterin des Berliner Instituts für Schule und Medien, Berlin.
März 2004 bis Mai 2008: Senatorin für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg; Mai 2008 bis März 2011: Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (Ausschüsse: Haushalt, Gesundheit, Wissenschaft, Unterausschuss Rechnungsprüfung).
Alexandra Dinges-Dierig, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".