Michael Donth, CDU/CSU

Michael Donth

Bürgermeister a.D.

Wahlkreis 289 Reutlingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 8. Juni 1967 in Metzingen, Baden-Württemberg; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.

1973 bis 1977 Grundschule Grafenberg; 1977 bis 1986 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen (Abitur); 1987 bis 1991 Ausbildung gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst; 1989 bis 1991 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt (FH); 1986 bis 1987 Grundwehrdienst.

1991 bis 1994 Finanzverwaltung der Stadt Metzingen; 1994 bis 1999 Hauptamt der Stadt Pfullingen; 1999 bis 2013 Bürgermeister der Gemeinde Römerstein.

Zahlreiche Vereine.

Seit 1999 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Reutlingen; 2007 bis 2013 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion; seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand der CDU des Landkreis Reutlingen; Beisitzer im Bezirksvorstand der CDU Südwürttemberg-Hohenzollern.


Kontakt

Michael Donth, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".