Dr. Thomas Feist, CDU/CSU

Thomas Feist

Kulturreferent

Wahlkreis 153 Leipzig II
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 8. April 1965 in Leipzig; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.

1971 bis 1981 Allgemeinbildende polytechnische Oberschule (DDR); Abschluss zehnte Klasse.

1981 bis 1983 Lehre als Facharbeiter für Heizungsinstallation. 1983 bis 1993 tätig als Heizungsinstallateur; 1993 bis 1995 Ausbilder für lernbehinderte und sozial benachteiligte Jugendliche; seit 1995 tätig als Jugendbildungsreferent für Kulturarbeit, Musik und Interkulturelle Arbeit; 1995 bis 2000 Direktstudium (Sonderhochschulzugangsberechtigung) der Musikwissenschaft, Soziologie und Theologie; 2000 Abschluss des Studiums mit dem akademischen Titel M.A.; 2003 bis 2005 Promotionsstudium, Promotion zum Dr. phil.

Seit 2007 Mitglied der CDU im Ortsverband Neue Messe/Leipzig; 2009 Bundestags-Direktkandidat im Wahlkreis 154.

Seit 2001 Mitglied in der Gesellschaft für Musikforschung; 2004 Gründungsmitglied BeatZentrale e.V.; seit 2010 Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Leipzig; seit 2010 Vorsitzender des Leipziger Regionalausschusses "Jugend musizier"; seit 2010 Mitglied des Parlamentarischen Forums Mittel- und Osteuropa e.V.


Kontakt

Dr. Thomas Feist, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".