Dr. Edgar Franke, SPD

Franke, Edgar

Jurist, Bürgermeister a.D., Professor

Wahlkreis 170 Schwalm-Eder
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 21. Januar 1960 in Gudensberg; evangelisch, verheiratet, zwei Kinder.

Grundschule in Edermünde-Grifte. Abitur an der Albert-Schweitzer-Schule in Kassel. Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt. Studium der Politik- und Rechtswissenschaften in Marburg und Gießen, 1. und 2. juristisches Staatsexamen, Promotion im  Kommunalrecht.

Fachgruppenleiter "Öffentliches Recht" beim Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Rektor und Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung, Bad Hersfeld. Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, u.a. Herausgeber des Nomos-Kommentars Sozialgesetzbuch VII.

Mitglied in vielen Verbänden und Vereinen, u. a. ver.di und AWO.

1978 bis 1982 Juso-Unterbezirksvorstand; 1982 Studentenparlament der Universität Marburg. 1985 bis 1989 Gemeindevertretung Edermünde; 1997 bis 1999 stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gudensberg, 1999 bis 2009 Bürgermeister der Stadt Gudensberg, 2006 bis 2011 Verbandsversammlung LWV Hessen. Seit 2001 Mitglied im Kreistag Schwalm-Eder, seit 2007 Bezirksvorstand und ab 2011 Schatzmeister der SPD Hessen-Nord.

Mitglied des Bundestages seit 2009.


Kontakt

Dr. Edgar Franke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Gesundheit

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".