Thorsten Frei, CDU/CSU

Thorsten Frei

Jurist

Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 8. August 1973 in Bad Säckingen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.

1993 Abitur am Scheffelgymnasium in Bad Säckingen; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst bei der Deutsch-Französischen Brigade; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, 1. Staatsexamen in Freiburg i. Br.; 1999 bis 2001 Juristisches Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen, 2. Staatsexamen in Stuttgart.

1999 bis 2002 nebenberuflicher Lehrbeauftragter für Wirtschafts-, Kartell- und Wettbewerbsrecht an der Berufsakademie in Lörrach; 2001 bis 2002 Rechtsanwalt; 2002 bis 2004 Regierungsrat im Staatsministerium Baden-Württemberg, Persönlicher Referent des Staats- und Europaministers; seit 2004 Oberbürgermeister der Stadt Donaueschingen.

1992 bis 1996 Vorsitzender der Jungen Union im Landkreis Waldshut; 1999 bis 2004 Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen; 2000 bis 2004 Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee; seit 2006 Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung Baden-Württemberg; seit 2007 Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg; seit 2009 Kreisrat; seit 2011 CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises.


Kontakt

Thorsten Frei, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".