Dr. Peter Gauweiler, CDU/CSU

Rechtsanwalt, Publizist, Staatsminister a. D.

Wahlkreis 220 München-Süd
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 22. Juni 1949 in München; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder.

Abitur. Studium der Rechte, 1978 Promotion zum Dr. jur.

Rechtsanwalt und Autor in München.

Ehrenfreund der Stadt Tel Aviv, Ehrenbürger der Stadt Marktredwitz, Ehrenoffizier der Gebirgsschützenkompanie Traunstein, Ehrenmitglied der bayerischen Heimat- und Trachtenvereine Isargau, Ehrenmitglied im Trachtenverein München-Großhadern; 1986 Verleihung der Medaille "München leuchtet - den Freunden Münchens" in Gold, 1989 Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1991 Verleihung des Bayerischen Verdienstordens.

1972 bis 1982 Mitglied des Stadtrates der Landeshauptstadt München, 1982 bis 1986 berufsmäßiger Stadtrat und Leiter des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München; 1990 bis 2002 Mitglied des Bayerischen Landtags; Oktober 1986 bis Oktober 1990 Staatssekretär im Bayerischen Staatministerium des Innern, Oktober 1990 bis März 1994 Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Mitglied des Bundestages seit 2002; in der 15. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien.


Kontakt

Dr. Peter Gauweiler, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".