Cemile Giousouf, CDU/CSU

Goiusouf, Cemile

Referentin Landesministerium NRW

Wahlkreis 138 Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 5. Mai 1978 in Leverkusen, ledig, Islam.

Universitätsabschluss: Magistra Artium (M.A.), Magisterstudiengang an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms.Universität Bonn mit den Fächern Politikwissenschaft, Soziologie, Islamwissenschaft; Abitur am Lise-Meitner-Gymnasium, Leverkusen.

Seit 2008 Referentin im Integrationsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mitglied im Leadership-Programm der Bertelsmann-Stiftung.

März 2013 Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Hagen/ Ennepe-Ruhr I; seit Juni 2012 Mitglied des Landesvorstands der CDU Nordrhein-Westfalen; seit 2011 Mitglied des Bundesnetzwerks Integration der CDU Deutschland; seit 2011 Mitglied im Forum Integrationspolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.; seit 2010 stellvertretende Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU Nordrhein-Westfalen; 2009 bis 2013 Bezirksvertreterin der CDU für Aachen-Mitte; 2009 bis 2013 Mitglied im Sozialausschuss der Stast Aachen; 2008 bis 2013 Mitglied des Bezirksvorstands Aachen sowie des Kreisvorstands Aachen-Stadt der CDU.


Kontakt

Cemile Giousouf, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".