Vorsitz
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ordentliches Mitglied
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Stellvertretendes Mitglied
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Historikerin, sozialpolitischer Vorstand
Wahlkreis 105 Mettmann II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 6. Dezember 1966 in Münster; evangelisch.
1985 Abitur; Studium der Neueren Geschichte, osteuropäischen Geschichte und Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Abschluss: Magister Artium.
1987 bis 1997 freie Mitarbeiterin und 1997 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Düsseldorf; 2009 bis 2010 Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks der EKD.
Mitglied Gegen Vergessen – für Demokratie e.V.; Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem e.V.; Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit; Deutsch-Israelische Gesellschaft; Kinderschutzbund; Marie-Schlei-Verein; IGBCE; AWO; ASB; Vereinigung der Helfer und Förderer des THW NRW und Mitherausgeberin der Zeitschrift "Berliner Republik".
Seit 1986 Mitglied der SPD; 1989 bis 1990 AStA-Vorsitzende; 1989 bis 1993 Mitglied des Bundesvorstands der Juso-Hochschulgruppen und des Juso-Bundesvorstands; 1994 bis 1997 stellvertretende Vorsitzende des Juso-Bezirks Niederrhein; 1995 bis 2011 und seit 2013 Mitglied des SPD-Bundesvorstandes; seit 2008 Vorsitzende der SPD im Kreis Mettmann und Sprecherin des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD; 1997 bis 2003 stellvertretendes Mitglied; seit 2003 Mitglied der Synode der EKD. 2006 bis 2009 und seit 2011 Vizepräsidentin des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Nordrhein-Westfalen; seit 2009 Mitglied im Stiftungsrat der Kindernothilfe.
Mitglied des Bundestages von 2000 bis 2009 und seit Juli 2010. 2002 bis 2009 Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kerstin Griese, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".