Reinhard Grindel, CDU/CSU

Fernsehjournalist

Wahlkreis 035 Rotenburg I - Heidekreis
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 19. September 1961 in Hamburg; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1981 Abitur in Hamburg. Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, 1988 erstes juristisches Staatsexamen, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.

1987 bis 1988 freier Journalist in Hamburg und Kiel, 1988 bis 1992 Redakteur bei Radio Schleswig-Holstein und SAT.1, 1992 bis 1997 Fernsehredakteur beim ZDF in Bonn. 1997 bis 1999 Studioleiter in Berlin, 1999 bis 2002 Studioleiter in Brüssel. Seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.

1. Vizepräsident des Niedersächsichen Fußballverband. Mitglied der Kommission Nachhaltigkeit und der Kommission Steuern und Abgaben des DFB. Mitglied des Kuratoriums der Robert-Enke-Stiftung. Vorstandsmitglied "Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.".

Seit 1977 Mitglied der CDU, seit 2003 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Elbe-Weser. Seit 2008 Mitglied des Landesvorstandes CDU Niedersachsen.

Mitglied des Bundestages seit 2002.

Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss und im 1. Untersuchungsausschuss. Mitglied des Kulturausschusses. Stellvertretendes Mitglied des Sportausschusses.


Kontakt

Reinhard Grindel, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

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Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".