Hermann Gröhe, CDU/CSU

Hermann Gröhe

Bundesminister für Gesundheit, Staatsminister a. D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 108 Neuss I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. Februar 1961 in Uedem, Kreis Kleve; evangelisch; verheiratet, vier Kinder.

1980 Abitur, 1980 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, 1987 erste juristische Staatsprüfung, 1991 bis 1993 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln, 1993 zweite juristische Staatsprüfung, seit 1994 Rechtsanwalt (ruhend).

Von 1997 bis Oktober 2009 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), seit 1997 Mitglied der Synode des EKD; 2000 bis 2008 Vorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Neuss; 2000 bis 2009 Mitherausgeber des Magazins "chrismon"; seit 2001 Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung.

1975 Eintritt in die Junge Union Stadtverband Neuss, seit 1977 Mitglied der CDU Deutschlands, 1983 bis 1989 Vorsitzender der Jungen Union Neuss, 1984 bis 1989 und 1993 bis 1994 Mitglied des Kreistages des Kreises Neuss, 1989 bis 1994 Vorsitzender der Jungen Union Deutschlands, 1991 bis 1993 Mitglied der CDU-Grundsatzprogrammkommission, 1990 bis 1994 und seit Oktober 2009 Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands.

Seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages, 1994 bis 1998 Sprecher der "Jungen Gruppe" und 1998 bis 2005 Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, von Sept. 2001 bis Nov. 2009 Vorsitzender der CDU im Rhein-Kreis Neuss, Nov. 2005 bis Sept. 2008 Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, April 2006 bis Sept. 2008 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 16. WP, Oktober 2008 bis Oktober 2009 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, seit Oktober 2009 bis Dezember 2013 Generalsekretär der CDU Deutschlands, seit Dezember 2013 Bundesminister für Gesundheit.


Kontakt

Hermann Gröhe, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".