Uli Grötsch, SPD

Uli Grötsch

Polizeibeamter

Wahlkreis 235 Weiden
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 14. Juli 1975 in Weiden in der Oberpfalz; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1992 Mittlere Reife an der staatlichen Wirtschaftsschule Weiden; anschließend Ausbildung zum Polizeibeamten mit Stationen in Sulzbach-Rosenberg, Nürnberg und München.

1995 bis 1996 Bereitschaftspolizei München; 1996 bis 1998 Grenzpolizei Bad Reichenhall-Autobahn; 1998 bis 1999 Grenzpolizei Nürnberg; seit 1999 Grenzpolizei Waidhaus, nach Wegfall der Grenzkontrollen zu Tschechien tätig bei der Polizeiinspektion Fahndung Waidhaus.

Seit 1994 Mitglied der SPD; Arbeiterwohlfahrt; Gewerkschaft der Polizei; Förderverein KZ-Gedenkstätte Flossenbürg; Naturfreunde; Landesbund für Vogelschutz; Musikverein Waidhaus; Freiwillige Feuerwehr; Schützverein Pfrentsch.

1996 bis 2002 Juso-Sprecher in Waidhaus; 1998 bis 2006 Vorsitzender Juso-Unterbezirk Weiden-Neustadt-Tirschenreuth; 2002 bis 2012 Vorsitzender SPD-Ortsverein Waidhaus; seit 2003 stellvertrertender Vorsitzender SPD-Kreisverband Neustadt an der Waldnaab; seit 2010 Mitglied des SPD-Bezirksvorstandes der Oberpfalz; seit 2013 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Weiden-Neustadt-Tirschenreuth.

Seit 2002 Marktrat in Waidhaus; seit 2008 Kreisrat im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.


Kontakt

Uli Grötsch, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".