Monika Grütters, CDU/CSU

Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Professorin, Stiftungsvorstand, Literatur- und Kunsthistorikerin

Wahlkreis 085 Berlin-Marzahn - Hellersdorf
Gewählt über Landesliste Berlin

Geboren am 9. Januar 1962 in Münster; römisch-katholisch; ledig.

Grundschule, Bischöfliches Mädchengymnasium "Marienschule" Münster, Abitur 1981. Studium der Germanistik, Kunstgeschichte und Politikwissenschaft an den Universitäten Münster und Bonn, Magisterexamen Stipendiatin des Instituts für Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Öffentlichkeitsarbeit im Museum für Verkehr und Technik Berlin und der Berliner Buchhandelsgesellschaft Bouvier und Nicolai mbH. Lehrbeauftragte für Öffentlichkeitsarbeit im Studiengang Kulturmanagement an der Hochschule für Musik "Hanns-Eisler" in Berlin. Pressesprecherin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung Berlin. Öffentlichkeitsarbeit bei der Bankgesellschaft Berlin AG. Seit 1998 Sprecherin des Vorstands der Stiftung "Brandenburger Tor" der Bankgesellschaft Berlin. Seit 1999 Honorarprofessorin für Kulturmanagement an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler" in Berlin, seit 2005 an der Freien Universität Berlin.

Mitglied der CDU seit 1980, Mitglied im Landesvorstand der CDU Berlin. 1995 bis 2005 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, dort stellvertretende Vorsitzende und kulturpolitische und wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Mitglied in der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe. Mitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. seit 2009 Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien. Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikforlgenabschätzung.

Mitglied des Bundestages seit 2005, seit Dezember 2013 Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.


Kontakt

Monika Grütters, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

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Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".