Sebastian Hartmann, SPD

Hartmann, Sebastian

Organisationsberater

Wahlkreis 097 Rhein-Sieg-Kreis I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. Juli 1977 in Oberhausen; ledig.

1984 bis 1988 Wendelinus-Grundschule Sechtem; 1988 bis 1997 Clara-Schumann-Gymnasium Bonn; 1997 bis 1998 Zivildienst beim Willi-Eichler-Bildungswerk; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln.

Freiberufliche Tätigkeit als Organisationsberater und Trainer; zuvor und parallel Abgeordnetenmitarbeiter sowie Mitarbeiter und Assistent des Europaabgeordneten Martin Schulz.

Mitglied unter anderem der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie; der Arbeiterwohlfahrt (AWO); der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.; des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge e.V. (LSV); des Deutschen Mieterbundes e.V.

1993 Eintritt in die SPD; 1998 bis 1999 Juso Unterbezirksvorsitzender Rhein-Sieg; 1999 bis 2000 Mitglied im Bezirksvorstand der Jusos Mittelrhein; 2004 bis 2010 Vorsitzender des SPD Ortsvereins Bornheim; seit 2005 Vorsitzender des SPD Unterbezirks Rhein-Sieg; seit 2006 stellvertretender Vorsitzender der SPD Mittelrhein; seit 1999 Mitglied des Kreistags Rhein-Sieg; seit 2007 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.


Kontakt

Sebastian Hartmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".