Matthias Hauer, CDU/CSU

Matthias Hauer

Rechtsanwalt

Wahlkreis 120 Essen III
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 18. Dezember 1977 in Hattingen; Römisch-Katholisch; ledig.

1997 Abitur in Essen. 1997 bis 1998 Wehrdienst in Essen. 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen. 2003 bis 2005 Rechtsreferendariat am Landgericht Essen sowie juristische Nebentätigkeit. 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2009 Partner in der Sozietät Esch & Kramer Rechtsanwälte. 2010 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

1993 Eintritt in die Junge Union, 2000 bis 2007 Mitglied im Landesvorstand der JU NRW, zuletzt Landesjustitiar, 2003 bis 2007 Kreisvorsitzender der JU Essen, 2007 bis 2010 Bezirksvorsitzender der JU Ruhrgebiet; 1994 Eintritt in die CDU, seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Essen, seit 2009 Stadtbezirksvorsitzender, seit 2011 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Essen; 1999 bis 2004 Mitglied der Essener Bezirksvertretung IX (Werden/Kettwig/Bredeney); seit 2004 Mitglied des Rates der Stadt Essen, zuletzt ordnungs- und personalpolitischer Sprecher sowie Mitglied im Fraktionsvorstand.

Mitglied des Bundestages seit 2013.


Kontakt

Matthias Hauer, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".