Christina Kampmann, SPD

Kampmann, Christina

Politikwissenschaftlerin

Wahlkreis 132 Bielefeld - Gütersloh II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 11. Juli 1980 in Gütersloh / Deutschland; Evangelisch-Lutherisch; ledig.

Grundschule in Gütersloh; 1987 bis 1991 Gymnasium in Gütersloh; 1991 bis 2000 Fachhochschulstudium: Verwaltungswirtschaft: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Bielefeld; 2001 bis 2004 (Abschluss: Dipl. Verwaltungswirtin) Politikwissenschaft: Fernuniversität Hagen; 2005-2008 (Abschluss: Bachelor of Arts) Europäische Studien: Universität Wien; 2008 bis 2009 (Abschluss: Master of Arts); Seit 01.01.2011 Dissertation zum Thema "Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Kontext des Luftsicherheitsgesetzes" an der Universität Erlangen-Nürnberg.

01. September 2004 bis 30. September 2008 Stadt Bielefeld, Bereich Sozialverwaltung; 01. Oktober 2009 bis 31.Dezember 2011 Stadt Bielefeld, Standesamt; Seit 01. Januar 2011 Dissertation.

Kooptiertes Mitglied im Vorstand der Jusos Ostwestfalen-Lippe; Beisitzerin im Vorstand der SPD im Unterbezirk Bielefeld; Ortsvereinsvorsitzende in Ummeln (UB Bielefeld); Leiterin des AK Europa und Internationales der Jusos Ostwestfalen-Lippe sowie der SPD Bielefeld; Vorsitzende des Stadtverbands Brackwede-Bielefeld; Engagement im AK Vorrat.


Kontakt

Christina Kampmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".