Dr. Georg Kippels, CDU/CSU

Kippels, Georg

Rechtsanwalt

Wahlkreis 091 Rhein-Erft-Kreis I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 21. September 1959 in Bedburg, verheiratet, römisch-katholisch.

Abitur; 1. Staatsexamen Köln 1985; 2. Staatsexamen Düsseldorf 1989; Seit 1989 selbständig als Anwalt in Bedburg tätig; Promotion in Köln 1990.

Seit 1989 selbständig als Anwalt in Bedburg tätig.

Aufsichtsratsvorsitzender der Bedburger Kleinwohnungsbaugenossenschaft; Aufsichtsratsmitglied der Erftland Kommunale Wohnungsbaugesellschaft; Mitglied im Regionalbeirat Rhein-Erft der Kreissparkasse (KSK) Köln; Mitglied in der Vertreterversammlung der Volksbank Erft; Mitglied in der Mittelstandsvereinigung der CDU; Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU; DRK Deutsches Rotes Kreuz; Förderverein Silverberg-Gymnasium; Förderverein Wilhelm-Busch Grundschule; Förderverein Krankenhaus St. Hubertus Bedburg; Konzertgesellschaft Bedburg; Geschichtsverein Bedburg; Lions Club Bergheim/Erft; Vorsitzender der Bedburger Narrenzunft von 1886; Ehrenleutnant der Schützenbruderschaft St. Sebastianus Bedburg.

Seit 1980 CDU-Mitglied; seit 1994 Stadtverordneter der CDU Bedburg; Ortsbürgermeister in Bedburg-Mitte; Stellvertetender Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Erft; Stellvertretender Vorsitzender der CDU Bedburg; Vorsitzender der CDU-Fraktion Bedburg.


Kontakt

Dr. Georg Kippels, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".