Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen

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Soziologin

Wahlkreis 129 Münster
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 6. Januar 1958 in Dingden; ledig; 1 Kind.

1977 bis 1984 Studium der Soziologie, Politikwissenschaft und Pädagogik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Magister der Soziologie.

1983 bis 1985 hauptamtliche Mitarbeiterin im SoBi (Sozialpädagogisches Bildungswerk Münster); 1986 bis 1988 Aufbau des c.u.b.a. (cultur- und begegnungszentrum achtermannstraße) in Münster; Ab 1990 in leitender Position in der Erwachsenenbildung; 2002 bis 2009 wissenschaftliche Referentin für Arbeit, Soziales und Gesundheit und dann Bearbeitung von Fragen für die Bereiche Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie Arbeitsmarkt, Ausbildung und SGB II für die Fraktion.

Ehrenamtliche Mitgliedschaften in Aktion Psychisch Kranke, Kuratorium Sport und Natur e.V., Stiftung Hospizarbeit.

Mitglied der Grünen; Seit 1986 im Kreisverband in Münster; 1993 bis 2009 Mitglied im Rat der Stadt Münster, 1995 bis 2009 Fraktionssprecherin.

Seit 2009 MdB und Sprecherin für Prävention und Patientenrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Maria Klein-Schmeink, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Sportausschuss
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".