Jens Koeppen, CDU/CSU

Koeppen Jens

Elektro-Techniker

Wahlkreis 057 Uckermark - Barnim I
Direkt gewählt in Brandenburg

Geboren am 27. September 1962 in Zeitz, verheiratet, eine Tochter, evangelisch.

Schwedt (Uckermark, Land Brandenburg),

Schule und Beruf: 1979 Schulabschluss Polytechnische Oberschule in Schwedt, 1981 Elektromonteur, 1986 Abschluss Meisterstudium Industrieelektrotnik, 1987 Antennentechniker für Großgemeinschaftsantennenanlagen, 1991 Abschluss Meisterstudium Elektroinstallateurhandwerk, 1990 bis 2010 selbstständiger Unternehmer.

Politik: 1989 Mitglied des Neuen Forum, seit 1997 Mitglied der CDU, seit 2001 Kreisvorsitzender der CDU Uckermark, seit 2003 Mitglied im Landesvorstand der CDU Brandenburg, seit 2003 Kreistagsabgeordneter, 2003 bis 2008 Gemeindevertretung Berkholz-Meyenburg, seit 2004 Vorsitzender des Landesfachausschuss Wirtschaft und Arbeit der CDU Brandenburg.

Mitgliedschaften: MIT Mittelstandsvereinigung, KVP Kommunalpolitische Vereinigung, Förderverein der Uckermärkischen Bühnen Schwedt e.V., Förderverein des Brandenburgischen Konzertorchesters Eberwalde e.V., Förderverein Sportzentrum Westend Eberswalde e.V., Rotary-Club Schwedt, Wassersport PCK Schwedt e.V., Schönower Sportverein e.V., Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbands Uckermark.

Seit 2005 Mitglied des Bundestags.

 


Kontakt

Jens Koeppen, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Der Ältestenrat
  • Schriftführer
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".