Gunther Krichbaum, CDU/CSU

Gunther Krichbaum

Wirtschaftsjurist

Wahlkreis 279 Pforzheim
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 4. Mai 1964 in Korntal; evangelisch; drei Kinder.

1984 Abitur am Solitude-Gymnasium, Stuttgart-Weilimdorf. 1984 bis 1985 Wehrdienst in Sigmaringen und Dillingen/Donau. 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Genf und Heidelberg, erstes juristisches Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg; 1992 bis 1995 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg, zweites juristisches Staatsexamen.

1995 bis 2002 Selbstständiger Wirtschaftsberater für die MLP AG in Pforzheim.

Mitglied der Lebenshilfe e.V., des Fördervereins der Fachhochschule Pforzheim, bei der Löblichen Singergesellschaft von 1501 Pforzheim, den Karnevalsgesellschaften PFG und KGHO, beim Fußballverein 1. FC Pforzheim, des Coburger Convents, des Deutsch-Rumänischen Forums, der deutsch-rumänischen Parlamentariergruppe sowie im Vorstand des Nordstadt-Bürgervereins.

Seit 1998 Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Pforzheim Nord/ Ost, seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des Stadtverbandes der CDU Pforzheim; Mitglied des Wirtschaftsrates und der Mittelstandsvereinigung.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Gunther Krichbaum, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".