Dr. Philipp Lengsfeld, CDU/CSU

Philipp Lengsfeld

Physiker

Wahlkreis 075 Berlin-Mitte
Gewählt über Landesliste Berlin

Geboren am 21. März 1972 in Berlin; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

2006 Master of Medical Physics, Uni Kaiserslautern (Fernstudium); 2001 Promotion zum Dr. rer. nat.; 1997 Diplom-Physiker, TU Berlin; 1995 bis 2002 Diplomand und Doktorand am Hahn-Meitner-Institut Berlin; 1994 Bachelor of Science, UMIST, Manchester, UK; 1993 bis 1994 Auslandsaufenthalt am UMIST, Manchester, UK; 1991 bis 1997 Studium der Physik an der TU-Berlin; 1991 Abitur am Carl-von-Ossietzky Gymnasium, Berlin-Pankow.

2002 bis 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeit bei einem großen, global agierenden, forschenden Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin-Wedding.

Hertha BSC, Deutsche Physikalische Gesellschaft.

2006 bis 2011 Bezirksverordneter in der BVV Berlin-Pankow; 2002 bis 2006 Bürgerdeputierter in der BVV Berlin-Pankow; 2001 Bezirksverordenter in der BVV Berlin-Pankow; seit 2001 Mitglied der CDU Berlin; Wechsel von Bü 90/ Grüne zur CDU im Zuge der Senatsübernahme durch Rot-Rot-Grün in Berlin; 1995 bis 1998 Bezirksverordneter in der BVV Berlin-Prenzlauer Berg; 1995 bis 2001 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Dr. Philipp Lengsfeld, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".