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Kreisrat; Bankkaufmann; Diplom-Betriebswirt (FH)
Wahlkreis 214 Erding - Ebersberg
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 23. April 1981 in Ebersberg, römisch-katholisch, ledig.
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Raiffeisen-Volksbank Grafing-Ebersberg eG; Grundwehrdienst beim Gebirgsjägerbataillon 232 in Berchtesgaden/Strub, Rekrutensprecher und Vertrauensperson; Berufsoberschule Rosenheim, Fachhochschulreife; Nebenberufliche Weiterbildung zum Fachwirt BankColleg; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Rosenheim; Zusatzstudium an der Bayerischen EliteAkademie (Förderinstitution der bayerischen Wirtschaft und Universitäten); Stipendiat der Studenten- und Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung; Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität.
Bankkaufmann bei der Raiffeisen-Volksbank Grafing-Ebersberg eG; Werkstudent bei der Allianz SE; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität; R/G/E, Rolvering, Germann und Effing, Unternehmensberatung.
Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Frauenneuharting, Burschenverein Jakobneuharting; Mitinitiator des Ideenwettbewerbs GENERATION-D, Ideen für Deutschland. Gemeinsam Anpacken, bundesweiter Ideenwettbewerb.
2002 bis 2008 Junge Union (JU) - Ortsvorsitzender, seit 2005 stellvertretender JU-Kreisvorsitzender, seit 2009 Ortsvorsitzender der CSU Frauenneuharting, seit 2008 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Ebersberg, seit 2013 stellvertretender Kreisvorsitzender der CSU im Landkreis Ebersberg.
Dr. Andreas Lenz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".