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Unternehmensberaterin
Wahlkreis 202 Kreuznach
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz
Geboren am 30. Juni 1960 in Kusel, geschieden, zwei Kinder.
Berufsfachschule für Wirtschaft, Idar-Oberstein, Abschluss: Mittlere Reife; Berufsbildende Schule für Wirtschaft Kirn/Nahe, Abschluss: Industriekauffrau bei der Firma SIMONA GmbH, Kirn; Geprüfte Betriebswirtin, IHK Bad Kreuznach; Zertifizierte Wirtschaftsmediatorin, IHK Koblenz sowie Business Coach und Demografie-Lotsin; Ausbildereignungsprüfung für die Ausbildung in den Berufen Kauffmann/-frau im Einzelhandel.
Seit 2009: Selbständige Unternehmensberaterin; April 1998 bis Dezember 2012: Geschäftsführende Gesellschafterin Firma Frühauf Lezius GmbH & Co. KG, Idar-Oberstein - Vermietung und Verpachtung einer Tankstelle - Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern und Banken - Kontrolle der Buchhaltung; April 1998 bis Juni 2007: Geschäftsführende Gesellschafterin Firma Frühauf Tanken & Rasten GmbH, Idar-Oberstein - Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern und Banken - Investitions- und Finanzplanung - Auswertung von Bilanz und EKW-Analysen - Allgemeine Managementaufgaben - Controlling - Personalführung und Personalentwicklung - Öffentlichkeitsarbeit.
Prüfungsausschuss IHK Idar-Oberstein für "Prüfung Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer" UFH; Unternehmerfrauen im Handwerk "Forum Frauen sind selbständig", Unternehmerinnen Bad Kreuznach, Birkenfeld, Rhein-Hunsrück; Christlich Demokratische Union; evangelische Kirche; soziales Engagement im Frauenhaus und im Burgenverein Idar-Oberstein.
Antje Lezius, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".