Matthias Lietz, CDU/CSU

Diplom-Ingenieur

Wahlkreis 016 Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 12. März 1953; katholisch.

1959 bis 1969 Zehnklassige Polytechnische Oberschule; 1969 bis 1972 Berufsausbildung mit Abitur; Betriebsschlosser; 1972 bis 1974 18-monatiger Grundwehrdienst; 1974 bis 1978 Studium zum Dipl.-Ing. Allgemeiner Maschinen- und Fahrzeugbau (FH) an der Ingenieur-Hochschule Zwickau; 1997 bis 2000 Studium an der VWA Schwerin zum Verwaltungsbetriebswirt (VWA).

1979 bis 1992 Montage und Abteilungsleiter im Landtechnischen Anlagenbau Rostock, Betriebsteil Wusterhusen; 1992 bis 1997 Technischer Angestellter.

1990 bis 1992 Gemeindevorsteher im Seebad Lubmin; 1992 bis 2004 Bürgermeister im Seebad Lubmin; seit 1994 Mitglied im Kreistag Ostvorpommern; 1999 bis 2009 Präsident des Kreistages Ostvorpommern; 2004 bis 2008 Stellv. Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern; 2008 bis 2009 Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommerns; seit 2006 Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern; Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz; Sprecher der CDU-Fraktion für Kommunal- und Umweltpolitik.


Kontakt

Matthias Lietz, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Tourismus

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".