Patricia Lips, CDU/CSU

Patricia Lips

Handelsfachwirtin

Wahlkreis 187 Odenwald
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 21.12.1963 in Mailand; römisch-katholisch.

1983 Abitur in Darmstadt, Ausbildung zur Groß-und Außenhandelskauffrau, Weiterbildung zur Handelsfachwirtin. 1984 bis 2000 Angestellte in einem Großhandelsunternehmen, 2000 bis 2002 Mitglied in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Betriebes.

1993 Eintritt in die CDU. 1993 bis 2013 Stadtverordnete in Rödermark, 1997 bis 2001 Fraktionsvorsitzende, 2001 bis 2002 Stadtverordnetenvorsteherin. Seit 2005 Vorsitzende der CDU Rödermark, seit 2011 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Offenbach-Land. Seit 2003 Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU im Kreis Offenbach, seit 2009 Mitglied im Landesvorstand Hessen, seit 2013 stellvertretende Bundesvorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU. Seit 2011 Mitglied im Verwaltungsrat Sparkasse Dieburg. Vorstandsmitglied Vereinsring Rödermark.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2002. Seit 2014 Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Patricia Lips, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".