Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU

Dr. Jan-Marco Luczak

Rechtsanwalt

Wahlkreis 081 Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Direkt gewählt in Berlin

Geboren am 2. Oktober 1975 in Berlin; Evangelisch; ledig.

1995 Abitur am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Berlin-Lichtenrade; November 1992 bis Juni 1993 Besuch des Hurstpierpoint College in England; 1995 bis 1996 Grundwehrdienst im Jägerbataillon 581, Scharfschützenausbildung; Unteroffizier der Reserve.

Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin; 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen, 2008 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion an der Ludwig-Maximiliams-Universität München bei Prof. Dr. Rupert Scholz im Europäischen Wirtschaftsverfassungsrecht. Seit 2008 Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Sozietät.

Seit 1998 Mitglied CDU/Junge Union Tempelhof-Schöneberg; Junge Union; 2003 bis 2006 Vorsitzender; CDU; seit 2006 Vorsitzender CDU Lichtenrade; seit 2007 stellvertretender Vorsitzender CDU Tempelhof-Schöneberg.

Unter anderem (Alt-) Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; Mitglied der Bürgerinitiative Dresdner Bahn e.V., Marathon, Motorradfahren; Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e.V..


Kontakt

Dr. Jan-Marco Luczak, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".