Karin Maag, CDU/CSU

Karin Maag

Ministerialdirigentin, Juristin

Wahlkreis 259 Stuttgart II
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 13. Juni 1962 in Stuttgart; Evangelisch-Lutherisch; verheiratet.

Evangelisches Mörike-Gymnasium Stuttgart; Abitur; bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 1. und 2. Staatsexamen (jeweils mit Prädikat).

1990 bis 1991 Rechtsanwältin; 1991 bis 2003 Verwaltung Landeshauptstadt Stuttgar; zuletzt Leitende Stadtrechtsdirektorin; 2003 bis 2007 Leiterin Oberbürgermeisterbüro (Stadtdirektion); 2007 bis 2009 Abteilungsleiterin im Landtag von Baen-Württemberg; Ministerialdirigentin; seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft; Mitglied des Kutatoriums der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart; Ausschussmitglied des Stuttgarter Vereins Haus- und Grundbesitzerverein e.V.; Mitglied des Kutatoriums der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin; Mitglied des Beirates des bundesverbandes Herzkranke Kinder e.V., Aachen; Schirmherrin F.U.N.K. e.V., Stuttgart.

1989 Eintritt in die CDU; 1999 bis 2004 Mitglied im Bezirksbeirat Möhringen; 2003 bis 2007 Vorsitzende der Bezirksgruppe Möhringen; seit 2000 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Stuttgart und stellvertretende Vorsitzende der Frauen Union Stuttgart.


Kontakt

Karin Maag, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".