Reiner Meier, CDU/CSU

Reiner Meier

Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Wahlkreis 235 Weiden
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 15. Oktober 1953 in Altmugl, Bayern; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.

Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Abschluss: Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Verwaltungslehre; Beamtenlaufbahn für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Freistaat Bayern; zuletzt Regierungsamtsrat; ab 2006 Büroleiter des Bundestagsabgeordneten Horst Seehofer (Bundesminister a.D.); seit 2009 Büroleiter des Parteivorsitzenden der CSU Horst Seehofer (Bayerischer Ministerpräsident).

Europamedaille der EVP Fraktion; Ehrenvorsitzender der Bayerischen Sportjugend, Kreis Tirschenreuth.

Eintritt in die CSU 1973; Vorstandsmitglied im CSU Orts- und Kreisverband Tirschenreuth, Mitglied des CSU Bezirksvorstandes Oberpfalz; 1984 Beisitzer im Landesvorstand Bayern der Christlich Sozialen Arbeitnehmer Union (CSA) Bezirksvorstand Oberpfalz; 1988 stellvertretender Bezirksvorsitzender, Beisitzer im Landesvorstand Bayern der CSA; 1998 CSA Bezirksvorsitzender Oberpfalz, stellvertretender Landesvorsitzender der CSA Bayern; seit 1988 Mitglied des Vorstandes der Europäischen Union (EUCDA), Brüssel; 2012 Vorstandsmitglied des EZAB (Zentrum für Arbeitnehmerfragen), München.

Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag, seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.


Kontakt

Reiner Meier, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".