Jan Metzler, CDU/CSU

Jan Metzler

Winzer / Dipl.-Betriebswirt (FH)

Wahlkreis 207 Worms
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 5. Juli 1981 in Worms, evangelisch, ledig.

2008 bis 2010 Fachhochschule Worms, Studiengang International Management, Master of Arts; 2004 bis 2008 Fachhochschule Worms, Studiengang Handelsmanagement, Diplombetriebswirt; 2003 bis 2004 IST Studieninstitut Düsseldorf, Fernstudium zum Eventmanager, Eventmanager; 2001 bis 2002 Fachoberschule Bad-Kreuznach, Fachhochschulreife; 1998 bis 2001 Ausbildung zum Winzer, Winzer.

Seit 2008 Fachhochschule Worms, Koordinator Internationaler Studentenaustausch 2005 bis 2008 Fachhochschule Worms, Studentische Hilfskraft mit Schwerpunkt Personalmanagement.

Seit 2011 Mitglied im Bundesvorstand des Jungen Wirtschaftsrates seit 2008 stellvertretender Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates im Wirtschaftsrat Rheinland-Pfalz seit 2006 Mitglied der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft für Wirtschaft und Wissenschaft seit 2004 Jugendschöffe am Amtsgericht Worms seit 2003 Mitglied der Mainzer Ranzengarde 1837.

Mandate: seit 2004 Mitglied des Kreistages Alzey-Worms; seit 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Westhofen; seit 2004 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsgemeinderat, Dittelsheim-Heßloch.

Ämter: seit 2009 Vorsitzender der Jungen Union Rheinhessen-Pfalz; seit 2001 Mitglied im CDU Bezirksvorstand Rheinhessen-Pfalz; 2003 bis 2012 Kreisvorsitzender der Jungen Union Alzey-Worms; 2000 bis 2008 Mitglied im CDU Kreisvorstand Alzey-Worms.


Kontakt

Jan Metzler, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".