Maria Michalk, CDU/CSU

Maria Michalk

Ökonom

Wahlkreis 156 Bautzen I
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 6. Dezember 1949 in Merka; katholisch; verheiratet, 3 Kinder.

1956 bis 1966 Besuch der sorbischen Oberschule Radibor; 1966 bis 1968 Lehre als Industriekaufmann; 1969 bis 1972 Fachschulstudium Betriebsökonomie; 1976 bis 1979 Fernstudium an der Verkehrshochschule Dresden.

1972 Gruppenleiterin; 1990 Volkskammerabgeordnete; 1990 bis 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages; 1996 bis 2002 Geschäftsführerin; seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Seit 1999 Landesvorsitzende "donum vitae Sachsen e.V."; seit 2000 Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen – Vorsitzende; seit 2002 Vorstandsmitglied im "Christlich-Sozialen Bildungswerk e.V."; seit 2002 Mitglied des parlamentarischen Beirates der Stiftung für das sorbische Volk; seit 2006 Mitglied in Regio-Chance e.V.; seit 2008 Vorsitzende des Freundeskreises der Abtei St. Marienthal; Auszeichnungen: Bundesverdienstorden am Bande, Sächsische Verfassungsmedaille.

Seit 1972 Mitglied der CDU; seit 1990 Mitglied des CDU-Kreisvorstandes Bautzen (derzeit stellv. Kreisvorsitzende); seit 1996 Mitglied des CDU-Bundesvorstandes; seit 2002 direkt gewählte Bundestagsabgeordnete; Kandidatin für den Wahlkreis 157, Bautzen I.

 


Kontakt

Maria Michalk, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".