Dr. h. c. Hans Michelbach, CDU/CSU

Selbständiger Unternehmer, Bürgermeister a. D.

Wahlkreis 238 Coburg
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 3. Mai 1949 in Gemünden am Main; Römisch-Katholisch; verheiratet; drei Kinder.

Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium in Lohr am Main. Ausbildung zum Groß- und Einzelhandelskaufmann, Wirtschaftsfachschule für Management und Betriebswirtschaft, Vorstandsassistent in Handelskonzern.

1972 Eintritt in die elterlichen Betriebe. Entwicklung der Michelbach KG, Groß- und Einzelhandel; Übernahme der Handwerks-Betriebe Willy Schäffer, Modehaus Schäffer GmbH und MIBEG.

Präsidiumsmitglied des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Vorsitzender der BWK Coburg/Kronach, Vollversammlungsmitglied der Industrie- und Handelskammer.

1990 Kreisvorsitzender der CSU Main-Spessart, 1998 Mitglied im Parteivorstand der CSU. Vorsitzender der Mittelstands-Union. Stellvertretender Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Steuerkommission der CDU/CSU MIT. 1978 stellvertretender Bürgermeister der Stadt Gemünden am Main, 1982, 1988 und 1994 Wahl zum 1. Bürgermeister der Stadt Gemünden am Main, 1984 Kreis- und Fraktionsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 1994; seit 2002 Vorstandsmitglied der CDU/CSU-Fraktion, Vorstandsmitglied im Parlamentskreis Mittelstand. Mitglied und Obmann im Finanzausschuss.


Kontakt

Dr. h. c. Hans Michelbach, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".