Dietrich Monstadt, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 012 Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 15. September 1957 in Bochum; Evangelisch-Lutherisch; verheiratet; drei Kinder.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bochum und der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Hamm sowie dem Referendariat am Landgericht Wuppertal legte er die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf ab; eine weitere Station seines Studiums war für ein Semester die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer; seit 1986 in der Kanzlei Klostermann und Partner als Rechtsreferendar und sodann als Rechtsanwalt am Standort in Bochum tätig; im Jahre 1991 wurde ihm die Aufgabe übertragen, den Kanzleistandort in Schwerin aufzubauen; nach Zulassung am Oberlandesgericht baute er den weiteren Standort der Kanzlei in der Hansestadt Rostock auf.

Hat die Elterninitiative Kindergarten "Schlossgeister" mit ins Leben gerufen und langjährig durch Mitarbeit in Vorständen begleitet; weiterhin Vorsitzender des Fördervereins des Fridericianum; unterstützt die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr und des Kreisjagdverbandes; seit 2005 ist er Landesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes.

Seit 1996 Mitglied der CDU; Vorstandsmitglied in Schwerin; Landesvorsitzender der Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung; Schatzmeister des CDU-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.


Kontakt

Dietrich Monstadt, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".