Elisabeth Motschmann, CDU/CSU

Elisabeth Motschmann

Bürgerschaftsabgeordnete, Staatsrätin a.D.

Wahlkreis 054 Bremen I
Gewählt über Landesliste Bremen

Geboren am 13. Oktober 1952 in Lübeck; Evangelisch-Lutherisch; verheiratet; drei Kinder.

1971 Abitur; 1972 bis 1975 Studium der Theologie, Romanistik und Pädagogik in Kiel und Hamburg.

1986 bis 1993 Axel Springer Verlag (Freie Mitarbeiterin); 1986 bis 1991 Norddeutscher Rundfunk NDR (Freie Mitarbeiterin); Zahlreiche Buchveröffentlichungen zu familien- und frauenpolitischen Themen Reportagen über Kinderarmut in der Welt (u.a. Südafrika, Brasilien, Indien).

1976 Eintritt in die CDU Schleswig-Holstein; 1977 bis 1987 Mitarbeit in verschiedenen Gremien der CDU Schleswig-Holstein (u.a. Kreisvorstand Steinburg, Landesvorstand); 1977 bis 1981 Stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein; 1987 Umzug nach Bremen; 1990 bis 2006 und seit 2012 Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Bremen; 1991 bis 1999 Stellvertretende Vorsitzende der CDU Bürgerschaftsfraktion Bremen; 1999 bis 2007 Staatsrätin für Kultur; 1999 bis 2003 Staatsrätin für Sport; 2006 bis 2012 Vorsitzende des Landesausschusses der CDU Bremen; 1991 bis 1999 und seit 2007 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft; seit 2010 Landesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU (EAK) Bremen und Mitglied im Bundesvorstand des EAK; seit 2012 Landesvorsitzende der Frauen Union (FU) Bremen und kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der FU; seit 2012 Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands.


Kontakt

Elisabeth Motschmann, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Kultur und Medien

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".