Bettina Müller, SPD

Bettina Müller

Krankenschwester, Rechtsanwältin

Wahlkreis 175 Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 7. Juni 1959 in Alzenau/Wasserlos; zwei Kinder.

1978 Abitur an der Otto-Hahn-Schule in Hanau; 1978 bis 1980 Studium der Germanistik und Philosophie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; 1979 bis 1981 Gründungsmitglied bei "Die Grünen"; 1980 bis 1983
Ausbildung zur Krankenschwester am Stadtkrankenhaus Hanau (Examen); 1983 bis 1984 Krankenschwester im Stadtkrankenhaus Hanau; 1984 bis 1985 Gemeindeschwester beim Caritas-Verband Frankfurt; 1985 bis 1991
Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (1. juristisches Staatsexamen).

1997 Eintritt in die SPD; 2000 bis 2005 Vorsitzende des Ortsvereins Flörsbachtal; 2001 bis 2006 Beigeordnete und regelmäßige Vertreterin des Bürgermeisters; 2003 stellvertretende Landtagskandidatin des heutigen Abgeordneten Heinz Lotz; 2006 Bürgermeisterinkandidatur; seit 2006 Mitglied des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises; 2006 bis 2009 Fraktionsvorsitzende der SPD/BB Fraktion im Gemeindeparlament; 2006 bis 2008 und 2010 bis 2012 Mitglied des Unterbezirksvorstands der SPD Main-Kinzig; Seit 2012 Bundestagskandidatin für den Wahlkreis 175, Sprecherin der Berufsbetreuer im Main-Kinzig-Kreis, Mitglied im Psychiatriebeirat des Main-Kinzig-Kreis.


Kontakt

Bettina Müller, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".