Carsten Müller (Braunschweig), CDU/CSU

Carsten Müller

Bankkaufmann, Rechtsanwalt

Wahlkreis 050 Braunschweig
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 8. Mai 1970 in Braunschweig.

1989 Abitur in Braunschweig; 1989 bis 1991 Ausbildung zum Bankkaufmann; 1992 bis 1999 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk; 1992 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 1999 bis 2001 juristisches Referendariat am OLG Braunschweig.

1991 bis 2001 Tätigkeit (auch studienbegleitend) bei der Deutschen Bank AG in Braunschweig, Hannover und London; 1998 bis 2001 Geschäftsführer in einer Ingenieurgesellschaft; Seit 2002 selbstständiger Rechtsanwalt, 2003 bis Januar 2006 und erneut seit Mai 2010 Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen.

Ehrenamtlicher Vorsitzender der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF).

Seit 1986 Mitglied der Jungen Union und CDU; 1989 bis 1990 Landesvorsitzender der Schüler Union Niedersachsen; 1989 bis 1991 Landesvorsitzender der Jungen Union Braunschweig; 1990 bis 1992 und seit 2000 Mitglied des CDU-Landesvorstandes Braunschweig; derzeit Landesschatzmeister; seit 1998 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Braunschweig; Seit 1991 Ratsherr der Stadt Braunschweig.

Mitglied des Deutschen Bundestages in der 16.Wahlperiode.


Kontakt

Carsten Müller (Braunschweig), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".