Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Diplom-Sozialpädagogin

Wahlkreis 289 Reutlingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 7. Oktober 1960; verheiratet, zwei Söhne.

Bis 1978 Gymnasium in Böblingen; 1979 bis 1982 Ausbildung zur Erzieherin, Tübingen; 1981 Fachhochschulreife; 1982 Anerkennungsjahr: Tübinger Verein für Sozialtherapie; 1984 bis 1988 Studium / Dipl. Sozialpädagogin (FH), Reutlingen.

1983 Anna Catharina, heilpädagogisches Jugendheim zur See, Spanien; 1986 bis 1990 Verlagsmitarbeiterin, Talheimer Verlag, Mössingen; 1990 bis 1996 Familienzeit; 1997 bis 2002 Kreisgeschäftsführerin, Bündnis 90/Die Grünen, Reutlingen; 2002 bis 2009 Selbstständige Sozialpädagogin: Projektmanagement und ESF-Begleitung bei Trägern der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Seit 1989 Ortschafts- und Gemeinderätin in Pliezhausen, KLUB; seit 1997 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 1998 Mitglied im Kreisvorstand, Kreisverband Reutlingen; 1999 bis 2003 Landesrechnungsprüferin Bündnis 90/Die Grünen, Baden-Württemberg; 2002 bis 2009 Basisvertreterin im Bundesfinanzrat von Bündnis 90/Die Grünen; 2002 Bundestagskandidatin im Wahlkreis Reutlingen; seit 2003 Mitglied bei GewerkschaftsGrün; 2003 bis 2009 Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg, Schwerpunkte: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik; 2004 bis 2009 Kreisrätin im Landkreis Reutlingen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied im Verwaltungs- und Kulturausschuss; 2007 bis 2009 Mitglied im Sprecherteam der LAG Wirtschaft, Finanzen und Soziales; seit 2009 Sprecherin von GewerkschaftsGrün.

Mitglied des Bundestages seit 2009.


Kontakt

Beate Müller-Gemmeke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".