Stefan Müller (Erlangen), CDU/CSU

Stefan Müller

Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bankfachwirt

Wahlkreis 242 Erlangen
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 3. September 1975 in Neustadt/Aisch; Römisch-Katholisch; verheiratet; ein Kind.

Realschule. Ausbildung zum Bankkaufmann. Wehrdienst. Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie.

1996 bis 1997 Kundenberater bei der Dresdner Bank AG, 1997 bis 2001 stellvertretender Filialleiter einer Genossenschaftsbank, 2001 bis 2002 Individualkundenbetreuer und Ausbildungsreferent.

Ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e. V., Mitglied im Kuratorium der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Mitglied der Jungen Union und der CSU seit 1990/1991, seitdem in verschiedenen Funktionen tätig, z.B. Bezirksvorsitzender der Schüler-Union Mittelfranken, JU-Kreisvorsitzender, Ortsvorsitzender der CSU im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Seit 1996 Gemeinderatsmitglied, seit Mai 2002 Keisrat. Seit 2003 stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, seit  25. November 2007 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern.

Mitglied des Bundestages seit 2002, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU. Seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.


Kontakt

Stefan Müller (Erlangen), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".