Ordentliches Mitglied
- Der Ältestenrat
- Verteidigungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Rechtsanwältin
Wahlkreis 104 Mettmann I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 24.12.1959 in Düsseldorf; römisch-katholisch; verheiratet, Kinder.
1980: Abitur am Matare-Gymnasium in Meerbusch; 1980-1981: Sprachaufenthalt in den USA; 1981-1982: Dolmetscherausbildung in der Schweiz (Englisch, Französisch, Spanisch); 1982-1987: Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Frankfurt a.M.; 1987: 1. juristisches Staatsexmanen; 1987-1988: Sportbereichsleiterin eines großen französischen Reiseunternehmens in der Schweiz und in Portugal; 1988-1991: Referendariat am Landgericht Düsseldorf; 1991: 2. juristisches Staatsexamen; 2002: Zulassung zur Rechtsanwältin.
1992-1994: Erziehungszeit; 1994-2002: Referentin der Frauen Union der CDU Nordrhein Westfalen in Düsseldorf; seit 2002: Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mettmann I.
Förderkreis ZNS Langenfeld e.V., Langenfeld, Präsidentin, ehrenamtlich; Franziskus-Hospiz Hochdahl, Erkrath, Schirmherrin, ehrenamtlich; Zündstoff/2. Chance, Erkrath, Schirmherrin, ehrenamtlich.
Mitglied des Landesvorstandes der CDU NRW; Mitglied des Bundestages seit 2002.
seit 2002: Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mettmann I;
seit 2002: Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
seit 2002: Stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss;
bis 2009: Mitglied der Kinderkommission;
November 2009 - März 2010: Justiziarin der CDU-Bundestagsfraktion;
seit April 2010: Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mitglied im CDU-Fraktionsvorstand und im Ältestenrat des Deutschen Bundestages;
Mitglied der CDU-Arbeitsgruppe Kommunalpolitik;
Mitglied der deutsch-iranischen, deutsch-schweizerischen und deutsch-australisch-neuseeländischen Parlamentariergruppe.
Michaela Noll, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".