Dr. jur. Georg Nüßlein, CDU/CSU

Dr . Georg Nüßlein

Diplomkaufmann

Wahlkreis 255 Neu-Ulm
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 10. April 1969 in Krumbach; Römisch-Katholisch; ledig.

1988 Abitur in Krumbach; 1993 Abschluss des Studiums der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg; 1998 nebenberuflich Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.

Seit 1993 berufstätig im Bereich Bank- und Finanzwesen, Bankhaus Reuschel & Co. Privatbank in München; bis 2000 nebenberuflich Dozent an der Bankakademie in Frankfurt.

1994 bis 2001 Kreisvorsitzender der Jungen Union; 1995 bis 1997 Mitglied im JU-Deutschlandrat und Mitglied im Landesausschuss der JU Bayern; 1997 bis 2001 stellvertretender Bezirksvorsitzender der Jungen Union Schwaben; seit 1996 Marktrat in Münsterhausen; 1996 bis 2002 Kreisrat im Landkreis Günzburg.

Seit 2002 Mitglied des Bundestages; seit 2005 stellvertretender Vorsitzender des Energiekoordinationskreises der CDU/CSU Fraktion; seit 2009 Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für IT-, Kommunikations- und Postpolitik; seit 2008 wirtschafts-, energie- und verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag; 17. Wahlperiode: Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität - Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft".


Kontakt

Dr. jur. Georg Nüßlein, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".