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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wahlkreis 260 Böblingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Geboren am 2.März 1959 in Most (CSSR), verheiratet, zwei Kinder.
Im Alter von elf Jahren mit Eltern in die Bundesrepublik Deutschland umgesiedelt.
Seit 1970 wohnhaft in Sindelfingen.
Nach Abitur am Gymnasium in den Pfarrwiesen in Sindelfingen, folgte das Jura-Studium in Tübingen.
Seit 1990 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht. In dieser Funktion vertrat er zum einen überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zum anderen war er auch für tschechische Unternehmen tätig, die in Deutschland Forderungen hatten. Im Mai 2009 veröffentlichte er mit seinem Kollegen in Prag im juristischen Fachverlag Linde ein Buch zum Thema "Forderungen lösen in Deutschland".
Politisch war er seit seinem 15. Lebensjahr aktiv. Damals trat er in die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)-Bund der Antifaschisten ein. Lange war er Kreisvorsitzender der VVN im Kreis Böblingen und bekämpfte alte und neue Nazis. In den 80-Jahren beteiligte er sich aktiv an der Gründung und den Aktivitäten der Friedensbewegung im Kreis Böblingen. Seit Dezember 1990 gehörte er der PDS an, deren Landesschatzmeister er von 1991 bis 1998 in Baden-Württemberg war. Er gründete die parteinahe Rosa-Luxemburg-Stiftung in Baden-Württemberg, wo er ebenfalls sieben Jahre lang für die Finanzen zuständig war.
Seit der Gründung der Partei Die Linke im Kreis Böblingen im Juli 2007 ist er Kreisvorsitzender. Bei der Kommunalwahl im Juni 2009 wurde er in den Gemeinderat der Stadt Sindelfingen gewählt.
In seiner Freizeit tanzt er Salsa und Tango Argentino. Früher betätigte er sich als DJ für Salsa-Musik.
Mitgliedschaften in Bundestagsgremien: Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Tschechischen Parlamentariergruppe und der Deutsch-Slowakischen Parlamentariergruppe, Mitglied der Deutsch-Mittelamerikanischen Parlamentariergruppe.
Richard Pitterle, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".